Anwalt Medizin Schmerzensgeld nach Sturz Detmold
Bildzeitung vom 30.07.2008 - In Klinik gestürzt! Oma (77) will 85 000 Euro
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Marl – Arme Oma Erika, allein der Anblick tut schon weh… Sie konnte sich kaum auf den Beinen halten, wurde vom Klinikpersonal einfach im Stich gelassen, sagt sie – und stürzte voll aufs Gesicht. Jetzt sieht Oma Erika (77) aus wie nach einem 12-Runden-Boxkampf. Erika G. hatte Ärger mit ihrer neuen Hüfte. Sie wurde deshalb in einer Hertener Klinik behandelt, um Verwachsungen entfernen zu lassen. Nach der OP ging es ihr gut. Doch dann passierte in Zimmer 629 ein Unglück. Erika G. bekam Spritzen in die Wirbelsäule. Danach zog ihr die Schwester einen der Stützstrümpfe an. Die Oma zu BILD: „Die Krankenschwester wurde zu einer anderen Stelle gerufen. Den zweiten Strumpf würde ich schon alleine schaffen, sagte sie. Nach der Spritze merkte ich aber, wie mein Bein taub wurde. Ich habe es versucht, bin mit dem Gesicht auf die Tischkante geknallt.“ Das Gesicht schwoll an. Oma G. schrie um Hilfe, kam sofort in die Ambulanz. Das Ergebnis: ein riesiger Bluterguss, ein so genanntes „Brillen-Hämatom“ im Gesicht. Seitdem hat Oma Erika Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Das Opfer traurig zu BILD: „Entschuldigt hat sich keiner…“ Bild konfrontierte die Klinik mit dem Fall. Geschäftsführer Matthias Voegt (39): „Die Patientin ist gestürzt, das ist so. Allerdings sehen wir da bei uns kein Verschulden.“ Ihr Anwalt ist Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (42) aus Marl, der die Klageschrift verfasst: „Wir werden Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 85000 Euro geltend machen.“ Das Essener Landgericht muss später entscheiden, ob an Oma Erika gezahlt wird oder nicht. zurück? |
Bildzeitung vom 18.06.2007 – Nächstes Mal lasse ich den Dieb laufen
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Haltern/Kassel – Hier hat einer Zivilcourage gezeigt und keiner dankt es ihm… Eine Ledermanschette stützt seinen Unterarm. Helmut S. kann ihn kaum bewegen. Er lief einem Ladendieb hinterher, verletzte sich dabei schwer. Jetzt verklagt er das Kaufhaus auf 200000 Euro Schmerzensgeld. Januar 2004. Helmut S. arbeitete als Innenausstatter im Auftrag eines Kaufhauses. Als er aus der Pause kam, wurde er fast von einem Ladendieb überrannt. Der Hausdetektiv rief „Halten sie ihn fest!“ Dann passierte das Unglück. Helmut S. zu Bild: „Ich lief sofort los. Er hatte eine teure Jacke gestohlen. Als ich ihn fast eingeholt hatte, warf er mir das Teil vor die Füße. Ich stolperte, knallte auf den Boden und brach mir den Arm. Jetzt kann ich kaum noch etwas im Haushalt erledigen. Ich bin zu 50 Prozent schwerbehindert, habe unerträgliche Schmerzen.“ Unverschämt: Das Kaufhaus will keinen Cent zahlen. Sein Anwalt Stefan Hermann (41) zu Bild: „Nach dem schrecklichen Unfall musste mein Mandant seinen Beruf aufgeben. Ich werde für sein Recht kämpfen.“ zurück? |
Halterner Zeitung vom 23.03.2007 – Courage teuer bezahlt
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ALTERNER MIT KAUFHAUS IM CLINCH/PARKETTLEGER WILL SCHADENERSATZ UND SCHMERZENSGELD Haltern, "HALTET DEN DIEB!" - Für den 56-jährigen Haltener Parkettleger Helmut Schulte-Südhoff war es selbstverständlich, sich dem Tatverdächtigen in den Weg zu stellen. Heute zweifelt er manchmal an der Richtigkeit. Denn gedankt wird ihm seine Zivilcourage nicht: Bei seinem Einsatz wurde er schwer verletzt, streitert sich heute mit der C & A Mode KG in Düsseldorf um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vorläufiger Streitwert im Zivilprozess: 215 960 Euro. Starke Beeinträchtigung Für den 14. Mai ist ein Termin am Essener Landgericht anberaumt, dann kämpft der Parkettleger, der „dem Kaufhausdetektiv helfen wollte“, um seine Ansprüche. Vertreten wird der Halterner von Rechtsanwalt Stefan Hermann (Foto) aus Marl, Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist im Arzthaftungsrecht. Am 22. Januar 2004 war der 56-Jährige als Parkettleger in der Kasseler C&A-Filiale beschäftigt. Auf dem Weg zu einer Bauleiterbesprechung habe der Hausdetektiv dem Halterner zugerufen, er möge den Dieb einer Jacke festhalten. Der warf ihm die Jacke vor die Füße, was Helmut Schulte-Südhoff zu Fall brachte. Beim Sturz zog er sich einen Radius-Trümmerbruch des Handgelenks zu. Trotz ärztlicher Behandlung stellte sich bis heute keine Besserung ein. Der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers bestätigte sich nicht. Somit sind sämtliche Beeinträchtigungen des Halterners, so Hermann, auf den Vorfall im Kaufhaus zurückzuführen: ständig starke Schmerzen, zeitweise Arbeitsunfähig, Reha-Maßnahmen, Wechsel der Arbeitsstelle mit Einkommensverlust. Weitere Operationen sind unumgänglich. Seine Erwerbsfähigkeit ist um 30 Prozent gemindert. „Den Gerichtstermin kennen wir gar nicht“, erklärte Rechtsanwalt Jochen Overmeyer von der Rechtsabteilung C&A Mode Düsseldorf. Seine letzte Korrespondenz mit dem Marler Rechtsanwalt sei am 22. Februar 2006 gewesen. Außerdem bestreite der Hausdetektiv den Zuruf „Haltet den Dieb“. Und das bestätigten auch weitere Zeugenaussagen. Zudem habe sich der eigentliche Vorfall (der Sturz) außerhalb des Kaufhaus-Gebäudes ereignet. In jedem Fall warte das Unternehmen „erst mal ab“. Bei einer Nachfrage beim Landgericht erfuhr Stefan Hermann gestern, „der Postbote konnte die Klageschrift nicht zustellen, da C&A unbekannt verzogen sei“. Jetzt wird die Klage erneut verschickt. zurück? |
Marler-Zeitung vom 20.10.2006 – Sturz im Krankenhaus
SCHMERZENSGELD-KLAGE NACH STURZ AUF DER TOILETTE
LANDGERICHT: Hüftoperierte Seniorin (81) fordert von Krankenhaus 30.000 Euro
Eine Haftungsfrage mit weitreichenden Konsequenzen für alte Patienten und Krankenhäuser gleichermaßen liegt derzeit dem Landgericht Essen zur Entscheidung vor. Eine Seniorin (81) aus Marl hat das Krankenhaus, in dem sie dort nach einer Hüftoperation auf der Toilette gestürzt ist, auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro verklagt.
„Ärzten und Pflegepersonal war bekannt, dass meine Mandantin stark gangunsicher war“, nimmt Stefan Hermann (Marl), Patienten-Anwalt und einziger Fachanwalt für Medizinrecht im Kreis, das Krankenhaus in die Pflicht. „Nach aktueller Rechtssprechung gehört es zu den Aufgaben des Krankenhauses, selbständige Gehversuche von gangunsicheren Patienten zu unterbinden.“
Dabei ist die Frage, ob und in welchem Maße Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen beobachtet und gesichert werden müssen, derzeit durchaus umstritten.
So weisen Krankenhäuser – wie im vorliegenden Fall – darauf hin, dass nicht jeder gangunsichere Patient geschützt werden könne, weil es hierfür schlichtweg an Personal mangele. Die Versicherung der beklagten Klinik macht zudem geltend, dass sich der Sturz nicht auf dem Gang, sondern im Toilettenraum ereignet habe. Ein Bereich, in dem sich viele Patienten aus Schamgefühl jedwede Hilfestellung oder Aufsicht wie etwa eine Sitzwache verbitten würden.
Für Patienten-Anwalt Hermann ist dies keine Entschuldigung. „Zur Gangunsicherheit und dem hohen Alter kamen noch Beschwerden nach der Operation hinzu. Einer hüftoperierten Patientin wie meiner Mandantin kann keine normale Toilette angeboten werden. Vielmehr muss auf die Verwendung einer Bettpfanne oder eines Toilettenstuhls mit angepasster Höhe zurück gegriffen werden.“
Als Folge des Sturzes zog sich die 81-Jährige mehrere Brüche zu, musste in einem anderen Krankenhaus erneut operiert werden und gilt derzeit als Schwerstpflegefall.
Rechtsanwalt Hermann hat Prozesskostenhilfe (PKH) für seine Mandantin beantragt. Die Entscheidung des Gerichtes dazu steht noch aus. PKH wird im Vorfeld eines Verfahrens in der Regel dann gewährt, wenn eine überwiegende Aussicht auf Erfolg der Klage genommen wird.
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LANDGERICHT: Hüftoperierte Seniorin (81) fordert von Krankenhaus 30.000 Euro
Eine Haftungsfrage mit weitreichenden Konsequenzen für alte Patienten und Krankenhäuser gleichermaßen liegt derzeit dem Landgericht Essen zur Entscheidung vor. Eine Seniorin (81) aus Marl hat das Krankenhaus, in dem sie dort nach einer Hüftoperation auf der Toilette gestürzt ist, auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro verklagt.
„Ärzten und Pflegepersonal war bekannt, dass meine Mandantin stark gangunsicher war“, nimmt Stefan Hermann (Marl), Patienten-Anwalt und einziger Fachanwalt für Medizinrecht im Kreis, das Krankenhaus in die Pflicht. „Nach aktueller Rechtssprechung gehört es zu den Aufgaben des Krankenhauses, selbständige Gehversuche von gangunsicheren Patienten zu unterbinden.“
Dabei ist die Frage, ob und in welchem Maße Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen beobachtet und gesichert werden müssen, derzeit durchaus umstritten.
So weisen Krankenhäuser – wie im vorliegenden Fall – darauf hin, dass nicht jeder gangunsichere Patient geschützt werden könne, weil es hierfür schlichtweg an Personal mangele. Die Versicherung der beklagten Klinik macht zudem geltend, dass sich der Sturz nicht auf dem Gang, sondern im Toilettenraum ereignet habe. Ein Bereich, in dem sich viele Patienten aus Schamgefühl jedwede Hilfestellung oder Aufsicht wie etwa eine Sitzwache verbitten würden.
Für Patienten-Anwalt Hermann ist dies keine Entschuldigung. „Zur Gangunsicherheit und dem hohen Alter kamen noch Beschwerden nach der Operation hinzu. Einer hüftoperierten Patientin wie meiner Mandantin kann keine normale Toilette angeboten werden. Vielmehr muss auf die Verwendung einer Bettpfanne oder eines Toilettenstuhls mit angepasster Höhe zurück gegriffen werden.“
Als Folge des Sturzes zog sich die 81-Jährige mehrere Brüche zu, musste in einem anderen Krankenhaus erneut operiert werden und gilt derzeit als Schwerstpflegefall.
Rechtsanwalt Hermann hat Prozesskostenhilfe (PKH) für seine Mandantin beantragt. Die Entscheidung des Gerichtes dazu steht noch aus. PKH wird im Vorfeld eines Verfahrens in der Regel dann gewährt, wenn eine überwiegende Aussicht auf Erfolg der Klage genommen wird.
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Marler Zeitung vom 08.07.2006 - Patient nach OP gesund - Stadt muss zahlen
ie Operation hat sehr gut geklappt. Der Patient ist wieder beschwerdefrei und dennoch muss die Klinik Schmerzensgeld zahlen.
Dies ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Hamm, der jetzt mit einem Vergleich beendet wurde. Weil ein 41-jähriger Marler vor einer Operation der Paracelsus Klinik nicht ausreichend aufgeklärt worden ist, muss die Stadt Marl dem Kläger nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro bezahlen.
Kläger-Anwalt Stefan Hermann berichtet: „Mein Mandant brach sich im März 2003 beim Skifahren in Österreich an seinem letzten Urlaubstag das Schlüsselbein. Er wurde mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Dort wurde ihm ein Rucksackverband angelegt. Des weiteren wurde ihm geraten, sich nach seiner Rückkehr nach Marl bei einem Arzt vorzustellen.“
Der 41-Jährige befolgte den Rat und suchte die Paracelsus-Klinik auf. Hermann: „Dort wurde ihm gesagt, er müsse operiert werden.“ Dem Patienten wurde zur Fixierung des Schlüsselbeins eine Platte eingesetzt, die später wieder herausgenommen wurde. Zwei Operationen, die nach Feststellung des Landgerichts Essen nicht nötig gewesen wären. Das Tragen des Rucksackverbandes für etwa vier Wochen hätte durchaus ausgereicht. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Stadt legte Berufung gegen das Urteil ein.
Nach Anhören des behandelnden Arztes und eines Sachverständigen kamen auch die Hammer Richter zum Ergebnis, „dass die Aufklärung des Patienten fehlerhaft unterblieben ist“, berichtet Anwalt Stefan Hermann. Sein Fazit: „Das Essener Urteil und der daraus resultierende Vergleich in Hamm stärkt die Rechte der Patienten bereits in einem frühen Stadium.“
AZ: 1 O 43/04 (LG Essen)
AZ: 3 U 17/06 (OLG Hamm)
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Dies ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Hamm, der jetzt mit einem Vergleich beendet wurde. Weil ein 41-jähriger Marler vor einer Operation der Paracelsus Klinik nicht ausreichend aufgeklärt worden ist, muss die Stadt Marl dem Kläger nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro bezahlen.
Kläger-Anwalt Stefan Hermann berichtet: „Mein Mandant brach sich im März 2003 beim Skifahren in Österreich an seinem letzten Urlaubstag das Schlüsselbein. Er wurde mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Dort wurde ihm ein Rucksackverband angelegt. Des weiteren wurde ihm geraten, sich nach seiner Rückkehr nach Marl bei einem Arzt vorzustellen.“
Der 41-Jährige befolgte den Rat und suchte die Paracelsus-Klinik auf. Hermann: „Dort wurde ihm gesagt, er müsse operiert werden.“ Dem Patienten wurde zur Fixierung des Schlüsselbeins eine Platte eingesetzt, die später wieder herausgenommen wurde. Zwei Operationen, die nach Feststellung des Landgerichts Essen nicht nötig gewesen wären. Das Tragen des Rucksackverbandes für etwa vier Wochen hätte durchaus ausgereicht. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Stadt legte Berufung gegen das Urteil ein.
Nach Anhören des behandelnden Arztes und eines Sachverständigen kamen auch die Hammer Richter zum Ergebnis, „dass die Aufklärung des Patienten fehlerhaft unterblieben ist“, berichtet Anwalt Stefan Hermann. Sein Fazit: „Das Essener Urteil und der daraus resultierende Vergleich in Hamm stärkt die Rechte der Patienten bereits in einem frühen Stadium.“
AZ: 1 O 43/04 (LG Essen)
AZ: 3 U 17/06 (OLG Hamm)
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WAZ Marl vom 06.07.2008 - Operation war nicht nötig - Marler erhält deshalb von der Stadt 7.500 EURO
Eigentlich war die ärztliche Behandlung durch die Marler Paracelsus Klinik erfolgreich. Und trotzdem hatte es eine Panne gegeben, für die der Patient schließlich ein Schmerzensgeld erhielt.
An seinem letzten Urlaubstag in Österreich, im März 2003, war der Marler gestürzt und hatte sich das Schlüsselbein auf der rechten Seite gebrochen. In Österreich wurde er mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen, dort erhielt er einen so genannten Rucksackverband. Außerdem wurde ihm geraten, sich am nächsten Tag zu Haus sofort bei seinem Arzt vorzustellen.
Am Samstag kam der Marler zu Hause an, am Sonntag wandte er sich an die Paracelsus-Klinik. Dort wurde er kurz untersucht und mit dem Hinweis entlassen, er müsse operiert werden. Vier Tage später wurde ihm eine Platte zur Fixierung des Schlüsselbeins eingebracht. Diese musste später wieder herausgenommen werden. Insgesamt war die Behandlung erfolgreich, der Marler ist weitestgehend beschwerdefrei.
Allerdings stellte sich heraus, dass das Tragen des Rucksackverbandes für etwa vier Wochen ausgereicht hätte, um das Schlüsselbein zusammen wachsen zu lassen. Die beiden Operationen wären also gar nicht nötig gewesen.
Deshalb verklagte der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann, spezialisiert auf das Arzthaftungsrecht, die Stadt Marl als Träger der Klinik auf 8000 Euro. Schmerzensgeld. Dem gab das Landgericht Essen statt. Auch das Oberlandesgericht Hamm meinte, die Aufklärung sei fehlerhaft gewesen, deshalb müsse ein Schmerzensgeld gezahlt werden. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich in Höhe von 7500 Euro.
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An seinem letzten Urlaubstag in Österreich, im März 2003, war der Marler gestürzt und hatte sich das Schlüsselbein auf der rechten Seite gebrochen. In Österreich wurde er mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen, dort erhielt er einen so genannten Rucksackverband. Außerdem wurde ihm geraten, sich am nächsten Tag zu Haus sofort bei seinem Arzt vorzustellen.
Am Samstag kam der Marler zu Hause an, am Sonntag wandte er sich an die Paracelsus-Klinik. Dort wurde er kurz untersucht und mit dem Hinweis entlassen, er müsse operiert werden. Vier Tage später wurde ihm eine Platte zur Fixierung des Schlüsselbeins eingebracht. Diese musste später wieder herausgenommen werden. Insgesamt war die Behandlung erfolgreich, der Marler ist weitestgehend beschwerdefrei.
Allerdings stellte sich heraus, dass das Tragen des Rucksackverbandes für etwa vier Wochen ausgereicht hätte, um das Schlüsselbein zusammen wachsen zu lassen. Die beiden Operationen wären also gar nicht nötig gewesen.
Deshalb verklagte der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann, spezialisiert auf das Arzthaftungsrecht, die Stadt Marl als Träger der Klinik auf 8000 Euro. Schmerzensgeld. Dem gab das Landgericht Essen statt. Auch das Oberlandesgericht Hamm meinte, die Aufklärung sei fehlerhaft gewesen, deshalb müsse ein Schmerzensgeld gezahlt werden. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich in Höhe von 7500 Euro.
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